Herstellergarantie der erfi Maschinenbau und Elektrotechnik GmbH
erfi GmbH garantiert den fehlerlosen Zustand der Produkte hinsichtlich Material und Fabrikation. Sollte sich das Produkt innerhalb der Garantiezeit diesbezüglich als fehlerhaft erweisen, gewährt die
erfi GmbH, An der oberen Lag 1, 97353 Wiesentheid, Deutschland
(Garantiegeber) dem Endkunden eine Herstellergarantie nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen:
1. Garantieanspruch und –dauer
erfi garantiert dem Kunden, dass das an den Kunden gelieferte Produkt innerhalb der unten genannten Garantiefristen für die jeweiligen Produktgruppen frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern sein wird. Die Garantiedauer tritt mit dem Rechnungsdatum an den Endkunden in Kraft.
3 Jahre |
Auf Stromquellen, Drahtvorschübe, Fahrwägen, Haupttransformatoren,Ausgangsdrosseln, Sekundärgleichrichter, Kompressoraggregate, Druckluftkessel |
1 Jahr |
Auf Kühlmittelpumpen, Lüfter, Schaltschütze, Schweißschutzhelme, Schweißbrenner, Druckminderer, Zwischenschlauchpakete, Gebrauchtgeräte, Fernsteller,Inverter-Leistungsteile, Drehstrommotoren |
6 Monate |
Auf einzeln gelieferte Ersatzteile (so z.B. Elektronikbaugruppen, Zündgeräte etc.) |
Hersteller-/Lieferantengarantie |
Auf alle Zukaufteile, die von erfi eingesetzt, jedoch von anderen hergestellt werden |
2. Inhalt der Garantieleistung
Im Garantiefall wird erfi den Fehler nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten durch Reparatur, Lieferung neuer oder generalüberholter Teile oder durch Austausch des Produktes gegen ein gleichwertiges Produkt (ggf. auch Nachfolgemodell) beheben. Ansprüche aus dieser Garantie werden durch erfi oder einem durch erfi autorisierten und beauftragten Partner erfüllt.
In der Gewährleistungsperiode (siehe Punkt 6) werden Verpackungs- und Transportkosten vom Gewährleistungsgeber getragen. In der Garantiezeit hat der Kunde die Verpackungs- und Transportkosten zum und vom Erfüllungsort der Garantie zu tragen. Sie sind somit nicht Gegenstand der Garantie.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf direkte oder indirekte Schäden, die durch defekte Produkte entstanden sind. Sonstige Ansprüche des Kunden gegen erfi (insbesondere Schadensersatzansprüche) werden durch diese Garantie nicht begründet und sind (soweit gesetzlich zulässig) ausgeschlossen. Nach der Garantiereparatur bzw. nach einem innerhalb der Garantiefrist notwendigen Austausch des Gerätes wird die Garantie der reparierten oder getauschten Maschine oder Anlage bis zum Ende der originalen Garantiezeit fortgesetzt. Die ursprüngliche Garantiefrist wird weder verlängert noch wird eine neue Garantiefrist für das Tauschgerät in Gang gesetzt.
3. Voraussetzungen des Garantieanspruchs
erfi oder eine von erfi GmbH bevollmächtigte Werkstatt muss unverzüglich über die Garantiemängel unterrichtet werden. Bevor die Garantiereparatur vorgenommen wird, muss der Kunde die Gültigkeit der Garantie in Form einer Einkaufsrechnung, einer Einkaufsquittung oder eines Lieferscheines schriftlich nachweisen. Aus dieser muss das Einkaufsdatum und die Herstellungsnummer der zu reparierenden Anlage ersichtlich sein. Die Teile, die aufgrund der Garantie getauscht werden, bleiben Eigentum der Firma erfi GmbH.Ein Anspruch auf die Stellung eines Leih- oder Ersatzproduktes während der Reparatur bzw. Austauschdauer besteht nicht.
4. Garantieausschluss
Ein Garantieanspruch besteht nicht:
- Wenn kein bestimmungsgemäßer Gebrauch vorliegt.
- Bei teilweise oder komplett demontierten Produkten.
- Wenn das Produkt Merkmale aufweist, die auf Reparaturen oder sonstige Eingriffe von nicht durch erfi autorisierte Werkstätten und/oder sonstige Dritte schließen lassen.
- Für Produkte, die durch unsachgemäße Bedienung, falsche Installation, Unfall, Missbrauch, Störung oder Mängel im Netz, Unvorsichtigkeit, Gewaltanwendung, Missachtung der Spezifikationen und Betriebsanleitungen, ungenügende Wartung, Fremdeinwirkung, Naturkatastrophen oder persönliche Unglücksfälle beschädigt wurden.
- Bei Überbeanspruchung der Produkte über die in der Betriebsanleitung angegebenen Leistung und technischen Daten.
Wenn in das Produkt eingebautes Zubehör nicht von erfi stammt oder von erfi autorisiert wurde (darunter fällt auch das Kühlmittel für wassergekühlte Schweißanlagen).
- Das Typenschild und insbesondere die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde.
Ausgenommen von der Garantie sind nicht reproduzierbare Softwarefehler und Teile, die einer mechanischen Alterung bzw. einem natürlichem Verschleiß unterliegen, z.B. Brennerersatz-/Verschleißteile, angeschlossene Leitungen wie Stromzuführungskabel, Steuerleitung und Stecker, Werkstückleitung, Stecker, Elektrodenkabel und Gasschlauch; Bedienelemente wie Knöpfe, Folien und Anschlussbuchsen, sowie Räder, Filter, Drahtförderrollen, Ersatz-/Verschleißteile von Drahtvorschüben, Magnetventile und Durchflusswächter.
5. Kostenerstattung bei vermeintlichem Garantiefall
Stellt sich nach den vom Endkunden geltend gemachten Garantieansprüchen bei der Prüfung des Produkts durch erfi oder durch den beauftragten Partner heraus, dass kein Fehler vorgelegen hat oder die Voraussetzungen des Garantieanspruchs aus einem anderen Grund nicht vorliegen, ist erfi berechtigt, eine Service-Gebühr zur Abgeltung der Transport- und Prüfungskosten in Höhe von max. 10% des Kaufpreises zu erheben, wenn der Kunde grob fahrlässig oder vorsätzlich außer Acht ließ, dass kein Fehler vorgelegen hat oder dass die Voraussetzungen des Garantieanspruchs aus einem anderen Grund nicht vorlagen.
6. Verhältnis zur gesetzlichen Gewährleistung
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden gegenüber dem jeweiligen Verkäufer werden durch diese Garantie nicht berührt und bestehen unabhängig davon, ob der Garantiefall eintritt und ob die Garantie in Anspruch genommen wird. Besonders werden die in § 437 BGB bezeichneten Rechte (Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung, Schadensersatz) von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB durch diese Garantie nicht eingeschränkt. International gelten die entsprechenden Gesetze des jeweiligen Landes. Für Verbraucher im Sinne des BGB §13 beträgt die Gewährleistungszeit 2 Jahre, für gewerbliche Kunden (B2B, Unternehmer lt. §14 BGB) 1 Jahr nach Rechnungsdatum.
7. Gerichtsstand und Allgemeines
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich auf diese Herstellergarantie beziehen und etwaig aus ihr entspringende Rechtsstreitigkeiten ist Wiesentheid, Bundesrepublik Deutschland. Es gilt das deutsche Recht.Nebenabsprachen müssen von erfi schriftlich bestätigt werden. erfi behält sich vor, die Garantiebestimmungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft abzuändern.